Corona-Fakten
6.11.2024 „Highlights aus den RKI Leaks“
Vortrag von Prof. Dr. Stefan Homburg im 3. Corona Symposium der AfD im Bundestag, (ca. 32 Minuten, LINK oder Bild anklicken)
Nachdem die sog. RKI-Files ungeschwärzt freigeklagt wurden, fand sich nun auch ein Whistleblower im Robert Koch Institut, der weitere Dokumente, mit weitaus größerem Inhalt, an die Journalisten und kritischen Wissenschaftler weitergeleitet hatte. Prof. Homburg, seit Beginn der Lock Down Maßnahmen ein vehementer und profilierter Kritiker, geht in diesem Vortrag auf die wichtigsten Punkte der Leaks ein. Während die RKI-Files nur die Protokolle beinhalten, wurden hier am 23.7.24 Briefe, E-Mails und Dateien der Entscheidungsträger veröffentlicht. Und diese haben eine große Bedeutung, nämlich Beweiskraft! So zeigt sich z. Bsp., dass Gesundheitsminister Lauterbach gelogen hat, als er sagte, das RKI wurde NICHT politisch beeinflusst! Am 20.8.24, also nach Veröffentlichung der Daten, gab Prof. Lauterbach zu, dass die Gesundheitsexperten politisch beeinflusst waren. Leider hatte das Verhalten von H. Lauterbach keine rechtlichen oder politischen Konsequenzen! Prof. Homburg gibt im Laufe des Vortrages viele Beispiele für diesen politischen Einfluss. Hier nur zwei Beispiele: 5.3.2020: RKI gibt zu Protokoll „Es wäre gut, Verbot des BMG (mündliche Weisung) … zu verschriftlichen“. So sichern sich Beamte ab, wenn unlautere Vorgaben durch die Politik gemacht werden. 26.5.2020: „Wie soll RKI mit inhaltlichen Eingriffen durch die Politik (z.B. BMI, BMAS, etc.) umgehen?“
Somit zeigt sich – wieder einmal – alle sog. „Querdenker“ und „Schwurbler“ hatten Recht, als sie von einer (durch Politik gesteuerten) Plandemie sprachen.
4.11.2024 „Haben sich Justiz und Politik (durch die verordneten Zwangsimpfungen) strafbar gemacht?“
Vortrag von Ralf Ludwig im 3. Corona Symposium der AfD im Bundestag (ca. 29 Minuten. LINK oder Bild anklicken)
Laut Artikel 3 der allgemeinen Menschenrechte gilt: „JEDER hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“. Es gilt nicht, die „MEISTEN haben das Recht….“ Der Gesundheitsminister Lauterbach hat öffentlich im Bundestag zugegeben, dass einige „Wenige“ gestorben sind, und das tue im Leid! Die veröffentlichen RKI-Leaks und RKI-Files haben jedoch bewiesen, dass die verantwortlichen Gesundheitsminister Spahn und Lauterbach um die Gefährlichkeit der COVID-19 Impfungen mit vielen Todesfällen wussten und damit wissentlich gegen den obigen Artikel 3 der allg. Menschenrechte verstoßen haben und sich strafbar gemacht. Gleiches gilt nach Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Das Recht JEDES Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf ABSICHTLICH getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist“. Da die Impfungen jedoch nicht freiwillig waren, kann man durchaus von einer Absicht sprechen, das gilt auch für den Eventualfall eines Todes, zumal ja z.B. auch Bundeswehrsoldaten, die die Impfung verweigerten, inhaftiert wurden. Viele weitere Betrachtungen führt Ralf Ludwig scharfsinnig aus! Ein sehr aufschlussreicher Vortrag! Fazit: Unsere Politiker und Gerichte haben sich strafbar gemacht und Ludwig stellt eindeutig fest: “Es handelte sich hier um eine Menschheitsverbrechen“! Der Hoffnungsschimmer: Verbrechen gegen die Menschheit verjähren NIE! Auch Parlamentarier dürfen nicht gegen die Menschenrechte (Art 1 GG, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“) verstoßen und sind daher, trotz Immunität, strafrechtlich verfolgbar – lebenslang!
8.11.2024 „Hat die Wissenschaft versagt?“
Vortrag von Prof. Dr. Sönnichsen im 3. Corona Symposium der AfD im Bundestag (ca. 18 Minuten, LINK oder Bild anklicken)
Prof. Sönnichsen meint, die Wissenschaft hat NICHT versagt. Alle Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnisse waren von Anfang an bekannt, um uns gut und richtig durch die Corona-Krise bringen zu können. Als Vorsitzender des Deutschen Netzwerks für evidenzbasierte Medizin teilte er der Politik bereits am 20. März 2020 eine kritische Stellungnahme mit – doch diese wurde ignoriert! Auch die Wissenschaftler der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) haben korrekte und repräsentative epidemiologische Daten geliefert. Basiernd auf der Arbeit einer RKI-Abteilung, die permanent Meldungen aus ca. 700 Arztpraxen und 70 Krankenhäuser in Deutschland überwacht und verarbeitet. Aus diesen Zahlen wird ermittelt, wie hoch die Anzahl der an respiratorischen Erkältungskrankheiten infizierten und hospitalisierten Personen pro 100.000 Einwohner ist. Anhand einer Grafik der verschiedenen Jahre zeigt Prof. Sönnichsen, dass die klassischen Grippewellen deutlich intensiver ausfielen als die COVID I und COVID II (2020) und COVID III (2021) Fälle. Diese waren kaum auffällig. So bestätigt er: „Es gab keine COVID-Pandemie“!
1.11.2024 Hochinteressantes AUF1 Interview (Ausschnitt) mit B. Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht!
(ca. 13 Min, LINK oder Bild anklicken).
Die Rechtsanwältin Beate Bahner kämpft seit der ersten Stunde gegen den Corona-Betrug. Doch jetzt kommt Bewegung in die Sache. Erste Richter schlagen sich auf die Seite der Aufklärung. Wie eine juristische Aufrollung gelingen könnte, erklärt die Fachanwältin für Medizinrecht im Gespräch mit AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet. Sie erwähnt konkrete positive Beispiele. Ein Richter habe sie etwa angerufen und ihr offenbart, dass er durch einen Impfschaden nun die Seiten gewechselt habe. Und so könnte es auch gelingen, Stück für Stück das Verbrechen aufzudecken, ehe die nächsten Anschläge auf unsere Freiheit und unsere Gesundheit durchgeführt werden. Beate Bahner kämpft unermüdlich, als Rechtsanwältin, Vortragende und Autorin. Denn sie weiß, dass unsere gesamte Zukunft auf dem Spiel steht. Die aktuelle Lage entwickelt sich dynamisch. Aus diesem Anlass hat AUF1 diese Sondersendung veröffentlicht: Zeit zu handeln: Corona-Tribunale oder nächste Plandemie! (Original VIDEO-Interview ca. 1h 20 Min) (Mit freundlicher Genehmigung durch AUF1)